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Die Regierung hat vor ein paar Monaten eine Reform zum 1978er Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg vorgelegt.
Doch was steht eigentlich in dem über 30 Jahre alten Gesetz und was soll das neue bringen? Das Kollektiv "Si je veux - für die Selbstbestimmung der Frau" hat ein Faltblatt ausgearbeitet, welches über die aktuelle Situation in Luxemburg informiert.
Untenstehend der Text des Flyers.
Hier das pdf-Dokument: FLYERSijeveux_DT.pdf
Helfen Sie uns, die Informationen zu verbreiten, indem Sie die diese Internetseite weitervermitteln oder das pdf (ausdrucken) und verbreiten.
In Luxemburg regelt ein Gesetz von 1978 den Schwangerschaftsabbruch.
Aber die Tabus um die Sexualität bewirken, dass dieses Gesetz und seine Anwendung in der Bevölkerung wenig bekannt sind und die Frauen schlecht informiert sind über ihre Rechte in Sachen Schwangerschaftsabbruch. Das Kollektiv „Si je veux - für die Selbstbestimmung der Frau" ist der Überzeugung, dass allein die Frau entscheiden soll, ob sie eine Schwangerschaft unterbrechen will oder nicht.
Das Gesetz von 1978 sieht eine breit angelegte Sexualinformation für alle Erziehungsstufen sowie eine Fachausbildung des Lehrpersonals vor.
In Wirklichkeit wird die Sexualaufklärung dem Lehrer/der Lehrerinüberlassen. Es gibt keine Pflichtkurse in der Ausbildung des Lehr- oderErziehungspersonals und auch keine verpflichtende Weiterbildung in diesem Bereich.
Nach dem Gesetz richtet die Regierung regionaleFamilienberatungszentren ein oder sie subventioniert diese.
In Wirklichkeit ist das „Planning Familial" die einzige Institution,die den Bedürfnissen der Bevölkerung im Bereich der SexualaufklärungRechnung trägt. Allerdings sind die bescheidenen Mittel eher symbolisch,wenn man das breite Feld der Sexual- und Gefühlsaufklärung inBetracht zieht (1/2 Stelle wird im Rahmen des Gesetzes von 1978finanziert). Und die Kosten für Verhütungsmittel werden nichtzurückerstattet!
Der Schwangerschaftsabbruch ist nicht strafbar, wenn der Eingriff innerhalb der ersten 12 Wochen stattfindet (Frist) und eine der folgenden gesetzlichen Indikationen erfüllt ist:
Zusätzlich müssen folgende „Bedingungen" beachtet werden:
In allen anderen Fällen ist der Abbruch strafbar:
Weder Arzt noch medizinisches Personal können zu einem Abbruch oder zur Teilnahme an einem Abbruch gezwungen werden (Verweigerung aus Gewissensgründen).
In Wirklichkeit wird das Gesetz wenig angewendet, und es entstehen ungerechte und gefährliche Situationen für die Gesundheit der Frauen:
Seit 2009 nimmt das „Planning Familial" Abtreibungen im Rahmen des Gesetzes vor. Frauen aller Altersklassen, jeden Familienstandes und unabhängig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sind mit ungewollten Schwangerschaften konfrontiert. Mehr als ein Drittel der Schwangerschaften weltweit sind nicht geplant; das gilt auch in den entwickelten Ländern (WGO, 2008).
Auch gibt es keine hundertprozentige Sicherheit bei Verhütung. Allerdings fehlen verlässliche Statistiken. Seit der Einführung einer restriktiven Gesetzgebung gibt es in Polen einen regelrechten „Schwarzmarkt" der Abtreibung - auf Kosten der Gesundheit der Frauen.
In den Niederlanden ist das Gesetz sehr liberal und es werden große Anstrengungen zur Vorbeugung unternommen. Der Prozentsatz der Schwangerschaftsabbrüche ist einer der niedrigsten, obwohl die Frist, während der sich die Frau frei entscheiden kann, länger ist als anderswo.
Zur Reform der Gesetzgebung: Bringt das Gesetzesprojekt zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs wirklich eine grundsätzliche Neuausrichtung?
Verschiedene Organisationen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens meinen Nein! und haben die folgende Unterschriftenaktion verfasst:
Die Regierung hat eine Reform des Gesetzes von 1978 „Sur l'information sexuelle, la prévention de l'avortement clandestin et la réglementation de l'interruption de la grossesse" angekündigt.
Wir fordern
Wir sind gegen das „Projet de loi 6103 portant modification de l'article 353 du Code pénal", insbesondere weil:
Wir verlangen hingegen, dass jede Frau, ohne Ausnahme, die eine ungewollte Schwangerschaft nicht austragen will:
Diese Petition können Sie online unterschreiben unter sokrates.lu