PRESSEMITTEILUNG VOM 3 MäRZ 2010
Pressemitteilung vom 3. März 2010
Internationaler Frauentag 2010
Das Kollektiv „Si je veux - für das Selbstbestimmungsrecht der Frau" organisiert Widerstand gegen konservatives Reformprojekt zum Schwangerschaftsabbruch
Am 25. Februar 2010 hat sich das „Kollektiv "Si je veux - für das Selbstbestimmungsrecht der Frau" formiert, das sich gegen den aktuellen Gesetzesvorschlag zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs stellt. Dem Aufruf waren mehr als 40 Personen verschiedener Organisationen und politischer Ausrichtung gefolgt. Als erste Aktion wurde eine Petition ausgearbeitet, die anlässlich des Internationalen Frauentags 2010 veröffentlicht wird.
Das Thema Schwangerschaftsabbruch bleibt 32 Jahre nach Einführung der streng gefassten Indikationslösung aktuell, denn die im CSV-LSAP-Koalitionsabkommen angekündigte Reform ist alles andere als ein Paradigmenwechsel. Darin bleibt es beim paternalistisch-konservativen Ansatz, der Frauen weiter bevormundet!
Der Kampf um Selbstbestimmung, der Frauen auch in anderen Fragen angetrieben hat (z.B. im Erwerb von Bildung, in der Ausübung einer Arbeit, in der freien Wahl eines Partners, in der politischen Partizipation), ist elementar und deshalb auch in der Abtreibungsdebatte maßgebend.
Mehr als 30 Jahre nachdem die Frauenbewegung es schaffte, die Tabuthemen Sexualität, Schwangerschaftsabbruch und Selbstbestimmung an die Öffentlichkeit zu bringen, bleibt im Luxemburg des 21. Jahrhunderts mit dem Reformvorhaben der CSV-LSAP-Regierung alles beim Alten:
- die Doppelmoral und Hypokrisie,
- die Schuldzuweisung an die Frau,
- die Bedingungen, unter denen Frauen auch heute eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen.
Das Kollektiv, bestehend aus Privatpersonen, Frauenorganisationen und parteilichen Jugendorganisationen, fordert, dass eine Reform der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich von der Kriminalisierung der Frau, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, absieht und in allen Aspekten das Recht der Frau auf Selbstbestimmung respektiert.
Konkrete Kritikpunkte an dem von Justizminister Biltgen eingebrachten Gesetzesvorschlag sind:
- das Beibehalten der strafrechtlichen Verfolgung der Frau;
- die Fortsetzung/Ausweitung der Indikationslösung (physische, psychische oder soziale Problemlage), die weiterhin den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch begrenzt;
- die Einführung einer zweiten, vorgeschriebenen Beratung in einem dafür zugelassenen Zentrum;
- der Erhalt der Residenzklausel von 3 Monaten.
Das Kollektiv verlangt Verbesserungen, die darauf abzielen, dass jede Frau, ohne Ausnahme, die eine ungewollte Schwangerschaft nicht austragen will:
- innerhalb einer bestimmten Frist das gesetzlich festgelegte Recht auf Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch hat;
- auf eigenen Wunsch eine hochwertige Beratung im Vorfeld in Anspruch nehmen kann;
- eine medizinisch-psychologische Betreuung sowie eine Nachsorge im Anschluss an den Abbruch erhält;
- die Kosten von der nationalen Gesundheitskasse zurückerstattet bekommt.
Die Petition, die bereits im Vorfeld von mehr als 100 Personen aus dem öffentlichen Leben unterzeichnet wurde, soll bis zum 1. Juni die Öffentlichkeit mobilisieren. Sie wird in den nächsten Tage auch online auf www.sokrates.lu zur Verfügung stehen.
Das Kollektiv „Si je veux - für das Selbstbestimmungsrecht der Frau" plant weitere Aktionen, um im Laufe der jetzt anstehenden legislativen Prozedur die politisch Verantwortlichen zum Nachbessern des Gesetzestextes zu bewegen.